Darf man eine Straftat filmen und die Aufnahme als Beweismittel nutzen?

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Eine private Überwachungskamera kann einen Einbruch, Vandalismus, Diebstahl oder eine andere mutmaßliche Straftat aufzeichnen. In Deutschland können solche Aufnahmen grundsätzlich für polizeiliche Ermittlungen relevant sein. Dass eine Aufnahme rechtswidriges Verhalten zeigt, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass auch die Videoaufzeichnung selbst rechtmäßig erfolgt ist.

Kamerabetreiber müssen weiterhin Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte beachten. Entscheidend sind unter anderem der Zweck der Überwachung, der erfasste Bereich, die Audioeinstellungen, die Speicherdauer und der Umgang mit den Aufnahmen. Diese Faktoren beeinflussen sowohl die Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung als auch die spätere Verwendung des Materials.

Wann ist private Videoüberwachung erlaubt?

Ob private Videoüberwachung in Deutschland zulässig ist, muss grundsätzlich im Einzelfall beurteilt werden. Nach Angaben der LDI NRW werden personenbezogene Daten verarbeitet, sobald beispielsweise Paketboten, Besucher oder andere Personen den überwachten Bereich betreten. Dafür muss eine rechtliche Grundlage bestehen, und die Überwachung muss verhältnismäßig bleiben.

Es muss einen berechtigten und konkreten Zweck geben

Der Schutz des eigenen Hauses vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus kann ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO darstellen. Auch die Sicherung von Beweismitteln nach einem konkreten Vorfall kann ein legitimer Zweck sein.

Der allgemeine Wunsch, alle Personen zu beobachten, die am Grundstück vorbeikommen, reicht dagegen nicht aus. Der Zweck sollte bereits vor Beginn der Aufzeichnung klar festgelegt werden. Außerdem muss die Videoüberwachung erforderlich sein, um diesen Zweck zu erreichen.

Eigentümer sollten daher prüfen, ob weniger eingriffsintensive Maßnahmen wie bessere Schlösser, Außenbeleuchtung oder eine Alarmanlage einen ausreichenden Schutz bieten könnten.

Nur Bereiche filmen, die überwacht werden dürfen

Bei Überwachungskameras für außen sollte das Sichtfeld grundsätzlich auf das eigene Grundstück beziehungsweise auf den Bereich beschränkt bleiben, über den der Betreiber verfügen darf. Nachbargrundstücke, gemeinschaftlich genutzte Flächen, Gehwege, Straßen oder öffentliche Parkplätze sollten nicht dauerhaft mitgefilmt werden.

Die Hinweise der LDI NRW zur privaten Videoüberwachung stellen klar, dass öffentliche Bereiche und Nachbargrundstücke grundsätzlich nicht erfasst werden dürfen – auch nicht teilweise oder gelegentlich. Lässt sich die Kamera nicht entsprechend ausrichten, können dauerhaft eingerichtete Privatzonen beziehungsweise Maskierungsbereiche erforderlich sein. Diese müssen so eingerichtet sein, dass sich der ausgeblendete Bereich später nicht wieder rekonstruieren lässt.

Das gilt auch dann, wenn eine Kamera ein Auto schützen soll. Wer sein Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße abstellt, erhält dadurch nicht das Recht, den umliegenden Straßenraum dauerhaft zu überwachen.

Türklingelkameras auf den unmittelbaren Eingangsbereich beschränken

Bei Videotürklingeln ist besondere Vorsicht erforderlich, da Besucher, Paketboten und andere Personen im Eingangsbereich erfasst werden können.

Eine datenschutzfreundliche Einstellung beschränkt den sichtbaren Bereich auf den unmittelbar vor der Haustür liegenden Bereich. Idealerweise wird die Live-Übertragung erst durch eine bewusste Handlung wie das Klingeln aktiviert und kurze Zeit später wieder beendet.

Eine dauerhafte Aufzeichnung eines gemeinschaftlich genutzten Hausflurs, Gehwegs oder benachbarten Eingangsbereichs ist deutlich schwieriger zu rechtfertigen.

Auch eine Bewegungserkennung ändert an diesen Anforderungen nichts. Blickwinkel und Auslösebedingungen müssen weiterhin auf das für den konkreten Sicherheitszweck notwendige Maß beschränkt bleiben.

eufyCam S4 an der Garagenwand

Keine privaten Gespräche aufzeichnen

Video- und Tonaufnahmen sind rechtlich unterschiedlich zu beurteilen. Die Tatsache, dass das Bild einer Person aufgezeichnet werden darf, bedeutet nicht automatisch, dass auch ihr Gespräch mitgeschnitten werden darf.

Nach Angaben der LDI NRW ist eine gleichzeitige Tonaufzeichnung grundsätzlich unzulässig und kann nach § 201 StGB strafbar sein. Dieser Schutz kann auch für Gespräche an der Haustür gelten.

Kamerabetreiber sollten die Tonaufzeichnung deshalb deaktivieren, sofern nicht im konkreten Einzelfall rechtlich geprüft wurde, dass dafür eine zulässige Grundlage besteht.

Personen über die Videoüberwachung informieren

Können Besucher oder andere Personen den überwachten Bereich betreten, müssen sie gemäß Art. 13 DSGVO transparent über die Datenverarbeitung informiert werden. Ein gut sichtbarer Hinweis sollte bereits angebracht sein, bevor eine Person in den Erfassungsbereich der Kamera gelangt.

Der Hinweis sollte unter anderem erkennen lassen:

  • wer für die Videoüberwachung verantwortlich ist,
  • welchem Zweck sie dient,
  • auf welcher Rechtsgrundlage sie erfolgt,
  • wie lange Aufnahmen gespeichert werden,
  • wo weitere Datenschutzinformationen verfügbar sind.

Ein Hinweisschild macht eine unverhältnismäßige Kameraperspektive oder unnötige Aufzeichnung jedoch nicht automatisch rechtmäßig. Weitere Anforderungen zu Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Kameraeinstellungen werden im Ratgeber zur DSGVO bei Videoüberwachung ausführlicher erläutert.

Können Aufnahmen einer Überwachungskamera in einem Strafverfahren verwendet werden?

Aufnahmen privater Überwachungskameras können für ein Strafverfahren relevant werden. Über ihren Beweiswert entscheiden jedoch Polizei und Gericht – nicht der Kamerabetreiber selbst.

Rechtmäßig erstellte Aufnahmen können der Polizei übergeben werden

Zeichnet eine rechtmäßig ausgerichtete Kamera beispielsweise auf, wie jemand eine private Einfahrt betritt, Eigentum beschädigt oder nach einem Einbruch das Grundstück verlässt, kann der Eigentümer das Material der Polizei zur Verfügung stellen.

Nach § 94 StPO können Gegenstände oder Daten, die für ein Ermittlungsverfahren als Beweismittel von Bedeutung sein können, sichergestellt werden.

Die Aufzeichnung kann unter anderem zeigen:

  • wann der Vorfall stattgefunden hat,
  • wie sich eine Person dem Grundstück genähert hat,
  • was sie dort getan hat,
  • in welche Richtung sie sich anschließend entfernt hat,
  • welche Kleidung, Werkzeuge oder Fahrzeuge zu sehen waren,
  • ob weitere Personen beteiligt waren.

Eine rechtswidrige Aufnahme ist nicht automatisch unverwertbar

Ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein deutsches Gericht die Aufnahme vollständig außer Betracht lassen muss. Für privat erstellte, möglicherweise rechtswidrige Aufnahmen gilt nicht in jedem Fall automatisch ein Beweisverwertungsverbot.

Stattdessen kann eine Abwägung der betroffenen Interessen erforderlich sein. Dabei können unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • wie schwer der Eingriff in die Privatsphäre war,
  • welche Bedeutung die Aufnahme für das Verfahren hat,
  • unter welchen Umständen sie entstanden ist,
  • wie schwer die vorgeworfene Straftat wiegt.

Auch der Bundesgerichtshof hat im Zivilrecht bereits anerkannt, dass eine rechtswidrig erstellte Aufnahme nicht automatisch einem Beweisverwertungsverbot unterliegt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass rechtswidrige Videoüberwachung zulässig wäre. Der Kamerabetreiber kann unabhängig von der möglichen Verwendung der Aufnahme mit Beschwerden, Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen oder datenschutzrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.

Das Gericht bewertet die Aufnahme zusammen mit anderen Beweismitteln

Eine Videoaufnahme beweist nur selten den gesamten Sachverhalt allein. Das Gericht kann unter anderem prüfen:

  • ob die Aufzeichnung vollständig ist,
  • ob Personen oder Fahrzeuge zuverlässig identifiziert werden können,
  • ob der Zeitstempel korrekt ist,
  • ob Hinweise auf eine nachträgliche Veränderung bestehen.

Das Videomaterial wird zusammen mit weiteren Beweisen bewertet, etwa Zeugenaussagen, Sachspuren, Transaktionsdaten, Standortdaten, forensischen Ergebnissen und den Angaben der beschuldigten Person.

Kamerabetreiber sollten deshalb möglichst sachlich beschreiben, was tatsächlich auf der Aufnahme zu sehen ist, und nicht selbst behaupten, dass eine bestimmte Person zweifelsfrei eine Straftat begangen habe.

eufyCam S4 an der Hauswand installiert, 360°-Überwachung

Was tun, wenn die Kamera eine Straftat aufgezeichnet hat?

Ein sorgfältiger Umgang mit der Aufnahme hilft dabei, ihren ursprünglichen Zusammenhang zu erhalten und spätere Zweifel an ihrer Authentizität zu vermeiden.

Originalaufnahme sichern

Exportieren Sie die Originaldatei möglichst schnell, insbesondere wenn ältere Aufnahmen vom System automatisch überschrieben werden.

Bewahren Sie nach Möglichkeit folgende Informationen unverändert auf:

  • ursprünglicher Dateiname,
  • Dateiformat,
  • Auflösung,
  • Metadaten,
  • Tonstatus,
  • Kameramodell,
  • Standort und Blickrichtung der Kamera,
  • eingestellte Systemzeit,
  • Datum des Exports.

Legen Sie mindestens eine geschützte Kopie an und vermeiden Sie es, die einzige vorhandene Datei mehrfach zwischen verschiedenen Geräten hin- und herzuschieben.

Einen ausreichend langen Zeitraum sichern

Speichern Sie nicht nur die wenigen Sekunden, in denen die mutmaßliche Tat zu sehen ist. Auch die Minuten davor und danach können wichtig sein.

Sie können beispielsweise zeigen:

  • wie sich eine Person dem Grundstück genähert hat,
  • ob weitere Personen anwesend waren,
  • welchen Weg sie genommen hat,
  • wann sie das Grundstück wieder verlassen hat.

Eine private Überwachungskamera entscheidet nicht darüber, ob jemand tatsächlich eine Straftat begangen hat. Ihre Aufgabe besteht darin, einen möglichst durchgehenden und erkennbaren Ablauf festzuhalten, den die Polizei mit weiteren Beweismitteln abgleichen kann.

Die eufyCam S4 kann einen solchen Zweck beispielsweise an einer privaten Einfahrt, im Garten oder am Hauseingang unterstützen. Das fest ausgerichtete 4K-Weitwinkelobjektiv behält den vorgesehenen Überwachungsbereich im Blick, während die 2K-PTZ-Kamera eine erkannte Bewegung verfolgen und eine zusätzliche Perspektive liefern kann. Durch die lokale Speicherung lassen sich relevante Originalaufnahmen nach einem Vorfall sichern.

Für einen fest definierten Außenbereich rund um das Haus bietet die eufy Flutlichtkamera E340 eine andere Aufzeichnungslösung. Die kabelgebundene Stromversorgung und die optionale 24/7-Aufzeichnung können dabei helfen, einen längeren Zeitraum lückenloser zu dokumentieren. Die integrierte Beleuchtung kann zudem bei schlechten Lichtverhältnissen zusätzliche Details von Personen, Fahrzeugen oder Bewegungen sichtbar machen.

Unabhängig vom Modell müssen Kamerawinkel und Privatzonen jederzeit den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Originaldatei nicht bearbeiten oder nachträglich verbessern

Bearbeiten Sie die einzige Originaldatei nicht. Vermeiden Sie insbesondere:

  • Zuschneiden,
  • Aufhellen,
  • Nachschärfen,
  • Beschriftungen,
  • Formatumwandlungen,
  • zusätzliche Komprimierung.

Auch gut gemeinte Bildverbesserungen können Pixel verändern, Bildinformationen entfernen oder Fragen zur Authentizität aufwerfen.

Wird eine besser erkennbare Version benötigt, sollte das unveränderte Original erhalten bleiben. Erstellen Sie eine separate Arbeitskopie, kennzeichnen Sie diese als bearbeitet und dokumentieren Sie, welche Änderungen vorgenommen wurden.

Ob eine forensische Bildverbesserung sinnvoll ist, sollte im Zweifel die Polizei beziehungsweise die zuständige Fachstelle entscheiden.

Aufnahmen zeitnah der Polizei übergeben

Melden Sie den Vorfall der Polizei und weisen Sie darauf hin, dass Originalaufnahmen einer Überwachungskamera vorhanden sind.

Folgen Sie anschließend den Anweisungen der Polizei, beispielsweise zur Übermittlung über ein Upload-Portal, auf einem Datenträger oder zum Zugriff auf das Kamerasystem.

Weisen Sie auch auf bekannte Zeitabweichungen oder Aufzeichnungslücken hin. Zeigt die Kamera beispielsweise eine um fünf Minuten falsche Uhrzeit an, teilen Sie dies mit, anstatt den Zeitstempel selbst nachträglich zu verändern.

Verdächtige Personen nicht in sozialen Netzwerken veröffentlichen

Veröffentlichen Sie Aufnahmen mutmaßlicher Täter nicht eigenständig in sozialen Netzwerken.

Dadurch können:

  • Ermittlungen beeinträchtigt werden,
  • unbeteiligte Personen öffentlich erkennbar werden,
  • Persönlichkeitsrechte verletzt werden,
  • rechtliche Risiken wegen falscher Verdächtigungen entstehen.

Eine Person, die in einem kurzen Ausschnitt verdächtig wirkt, muss nicht tatsächlich eine Straftat begangen haben.

Übergeben Sie das Material stattdessen der Polizei. Ist eine Öffentlichkeitsfahndung erforderlich, entscheiden die zuständigen Behörden, ob und in welcher Form Bilder veröffentlicht werden.

Wie lange dürfen Aufnahmen einer Überwachungskamera gespeichert werden?

Wie lange Überwachungskameras Aufnahmen speichern, sollte sich am jeweiligen Überwachungszweck und einem möglichen konkreten Vorfall orientieren.

Die LDI NRW weist derzeit darauf hin, dass private Videoaufzeichnungen ohne relevanten Vorfall grundsätzlich nicht länger als 72 Stunden gespeichert werden sollten. Anschließend sollten sie automatisch oder manuell gelöscht werden.

Hat die Kamera dagegen einen Einbruch, Vandalismus oder ein anderes relevantes Ereignis aufgezeichnet, darf der entsprechende Ausschnitt zur Beweissicherung oder zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche länger aufbewahrt werden.

Diese Aufnahmen sollten:

  • von gewöhnlichen Aufzeichnungen getrennt werden,
  • gegen Veränderungen geschützt werden,
  • vor unbefugtem Zugriff geschützt werden,
  • möglichst zeitnah der Polizei zur Verfügung gestellt werden.

Ein einzelner Vorfall rechtfertigt jedoch nicht, sämtliche anderen Aufnahmen unbegrenzt zu speichern. Sichern Sie den relevanten Zeitraum und lassen Sie gewöhnliche Aufzeichnungen entsprechend der festgelegten Speicherfrist löschen.

Fazit

Eine private Überwachungskamera kann wichtige Aufnahmen einer mutmaßlichen Straftat liefern, sofern Zweck, Ausrichtung, Betrieb und Speicherung verhältnismäßig bleiben.

Beschränken Sie die Überwachung auf Bereiche, die Sie tatsächlich filmen dürfen, deaktivieren Sie unnötige Tonaufzeichnungen, informieren Sie betroffene Personen und löschen Sie gewöhnliche Aufnahmen zeitnah.

Nach einem Vorfall sollten die Originaldatei und ein ausreichend langer Zeitraum davor und danach gesichert werden. Übergeben Sie das Material anschließend der Polizei, anstatt Verdächtige selbst öffentlich zu machen.

FAQ

Darf ich jemanden filmen, der mein Auto beschädigt?

Befindet sich das Auto auf Ihrer eigenen Einfahrt und ist die Kamera rechtmäßig ausgerichtet, kann eine entsprechende Aufzeichnung zulässig sein.

Eine öffentliche Straße, ein Gehweg, ein gemeinschaftlicher Parkplatz oder ein Nachbargrundstück dürfen jedoch nicht allein deshalb dauerhaft überwacht werden, weil dort Ihr Fahrzeug steht.

Darf ich eine Straftat mit dem Handy im öffentlichen Raum filmen?

Das hängt von den konkreten Umständen ab. Bei einer gezielten Aufnahme eines laufenden Vorfalls kann eine Abwägung zwischen Beweissicherung und Persönlichkeitsrechten erforderlich sein.

Behindern Sie keine Einsatzkräfte, provozieren Sie die beteiligten Personen nicht und zeichnen Sie keine privaten Gespräche heimlich auf. Relevante Aufnahmen sollten der Polizei übergeben und nicht öffentlich geteilt werden.

Kann die Polizei Aufnahmen meiner privaten Überwachungskamera anfordern?

Ja. Die Polizei kann nach Aufnahmen fragen, die für ein Ermittlungsverfahren relevant sein könnten.

Sie können entsprechendes Material freiwillig zur Verfügung stellen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Beweismittel außerdem auf Grundlage der Strafprozessordnung formell sichergestellt werden.

Darf ich meinem Nachbarn nach einer Straftat die Kameraaufnahme geben?

Die Aufnahme sollte nicht ohne Weiteres weitergegeben werden.

Steht das Material möglicherweise im Zusammenhang mit einer Straftat, ist es in der Regel sicherer, es direkt der Polizei zu übergeben und den Nachbarn an die zuständige Ermittlungsstelle zu verweisen.

Eine Weitergabe zu einem anderen als dem ursprünglichen Überwachungszweck benötigt eine eigene rechtliche Grundlage.

Kann eine Kameraaufnahme verwendet werden, wenn der Zeitstempel falsch ist?

Ein falscher Zeitstempel macht die Aufnahme nicht automatisch wertlos.

Bewahren Sie die Originaldatei unverändert auf und teilen Sie der Polizei genau mit, wie stark die Systemzeit von der tatsächlichen Uhrzeit abweicht. Andere Beweismittel können dabei helfen, den tatsächlichen Zeitpunkt des Geschehens festzustellen.

Ändern Sie den ursprünglichen Zeitstempel nicht selbst.

Informiert bleiben.