
Nach einem Einbruch ist es oft schwierig, sich an jeden fehlenden Gegenstand zu erinnern – besonders wenn gleichzeitig Schäden am Haus, die Polizei und die Meldung an die Versicherung organisiert werden müssen. Eine Stehlgutliste hilft dabei, systematisch festzuhalten, was gestohlen wurde, wie sich die einzelnen Gegenstände identifizieren lassen und welchen Wert sie haben.
In Deutschland sollte die Stehlgutliste möglichst zeitnah sowohl der Polizei als auch der Hausratversicherung übermittelt werden. Die Polizei nutzt die Angaben unter anderem, um aufgefundene Gegenstände zuzuordnen. Die Versicherung benötigt sie, um den Schaden zu prüfen und die mögliche Entschädigung zu berechnen.
Was ist eine Stehlgutliste?
Eine Stehlgutliste ist eine möglichst genaue Aufstellung aller Gegenstände, die nach einem Einbruch fehlen. Eine kurze Liste wie „Laptop, Uhr und Schmuck“ reicht dafür in der Regel nicht aus. Jeder Eintrag sollte genügend Angaben enthalten, damit sich der Gegenstand von ähnlichen Produkten unterscheiden lässt und Eigentum sowie Wert nachvollziehbar sind.
Je nach Gegenstand sind folgende Angaben hilfreich:
- Art und genaue Beschreibung des Gegenstands
- Marke, Modell, Farbe und Abmessungen
- Seriennummer, IMEI, Rahmennummer oder Gravur
- Kaufdatum und ursprünglicher Kaufpreis
- aktueller Wiederbeschaffungswert
- besondere Merkmale oder vorhandene Beschädigungen
- Rechnung, Foto, Kontoauszug oder andere Nachweise
Erstellen Sie die Liste erst, nachdem die Polizei den Tatort untersucht oder Ihnen ausdrücklich mitgeteilt hat, dass Sie mit der Kontrolle der Räume beginnen können. Auch bei den weiteren Schritten nach einem Einbruch sollte vermieden werden, vor der Freigabe aufzuräumen, Gegenstände zu verschieben oder mögliche Spuren anzufassen.
Was gehört in eine Stehlgutliste?
Polizei und Versicherung stellen gegebenenfalls eigene Formulare zur Verfügung. Auch wenn deren Aufbau unterschiedlich ist, sollten die wichtigsten Angaben in beiden Versionen übereinstimmen.
Gegenstand, Marke und Modell genau beschreiben
Beschreiben Sie jeden fehlenden Gegenstand so präzise wie möglich. Statt lediglich „schwarzer Laptop“ einzutragen, sollten Hersteller, Modell, Bildschirmgröße, Farbe, Speicherkapazität und gegebenenfalls mitgestohlenes Zubehör aufgeführt werden.
Bei Möbeln, Kunstwerken oder Gegenständen ohne Modellbezeichnung helfen Angaben zu Material, ungefährer Größe, Gestaltung, Alter und Zustand.
Bei Schmuck sollten unter anderem Metall, Steine, Form, Gravuren und Verschlussart beschrieben werden.
Führen Sie einzelne Gegenstände getrennt auf. Ein Kameragehäuse, zwei Objektive und ein Blitz sollten nicht pauschal als „Kameraausrüstung“ zusammengefasst werden, wenn die einzelnen Teile jeweils eigene Seriennummern und Werte haben.
Seriennummern und besondere Erkennungsmerkmale angeben
Seriennummern erleichtern es der Polizei, aufgefundene Gegenstände eindeutig einem Eigentümer zuzuordnen.
Suchen Sie entsprechende Angaben beispielsweise auf:
- Originalverpackungen
- Rechnungen
- Garantieunterlagen
- Produktregistrierungen
- Cloud-Konten
- Hersteller-Apps
Relevante Identifikationsmerkmale können sein:
- Serien- und Produktnummern bei Elektronik
- IMEI-Nummern bei Mobiltelefonen
- Rahmennummern bei Fahrrädern und E-Bikes
- Gravuren bei Schmuck und Uhren
- Registrierungsnummern von Kameras, Werkzeugen oder Haushaltsgeräten
Ist eine genaue Nummer nicht mehr auffindbar, notieren Sie besondere Merkmale. Eine Delle, eine reparierte Ecke, ein individueller Aufkleber, ein umgebautes Bauteil oder eine persönliche Gravur können ebenfalls bei der Identifizierung helfen.
Kaufdatum und ursprünglichen Kaufpreis ergänzen
Liegt eine Rechnung vor, tragen Sie Kaufdatum und Kaufpreis möglichst genau ein.
Kennen Sie nur das ungefähre Jahr oder den ungefähren Betrag, sollte dies ausdrücklich als Schätzung gekennzeichnet werden. Vermeiden Sie es, geschätzte Werte als exakte Angaben darzustellen.
Der ursprüngliche Kaufpreis ist hilfreich, entspricht aber nicht automatisch der späteren Versicherungsleistung. Ein Produkt, das vor einigen Jahren im Angebot gekauft wurde, kann heute teurer oder günstiger zu ersetzen sein.
Bei Geschenken oder geerbten Gegenständen können Sie angeben, wann und auf welchem Weg Sie diese erhalten haben. Möglicherweise besitzt der ursprüngliche Käufer noch eine Rechnung, Bestellbestätigung, Bewertung oder ein Foto.

Wiederbeschaffungswert ermitteln
Bei der Hausratversicherung ist in Deutschland in der Regel entscheidend, was ein gleichwertiger neuer Gegenstand gleicher Art und Güte heute kostet. Gemeint ist der Wiederbeschaffungswert, nicht der Preis, den Sie für den gebrauchten Gegenstand bei einem Verkauf erzielen würden.
Suchen Sie nach einem aktuell erhältlichen Produkt mit vergleichbaren Eigenschaften. Ist das genaue Modell nicht mehr im Handel, kann ein möglichst ähnliches Nachfolgemodell als Orientierung dienen.
Speichern Sie einen datierten Screenshot oder ein Angebot, aus dem Ausstattung und Preis hervorgehen.
Wählen Sie nicht automatisch das neueste Premium-Modell. Der Ersatz sollte dem gestohlenen Gegenstand hinsichtlich Art, Qualität und Ausstattung möglichst nahekommen.
Eigentum und Wert mit Nachweisen belegen
Ordnen Sie jedem Eintrag nach Möglichkeit geeignete Unterlagen zu.
Hilfreich sind beispielsweise:
- Kassenbons und Rechnungen
- Bank- oder Kreditkartenabrechnungen
- Online-Bestellbestätigungen
- Garantie- und Reparaturunterlagen
- Produktregistrierungen
- Fotos oder Videos, auf denen der Gegenstand in der Wohnung zu sehen ist
- professionelle Wertgutachten für Schmuck, Uhren, Kunst oder Antiquitäten
Bewahren Sie Originalunterlagen auf und reichen Sie Kopien ein, sofern Polizei oder Versicherung nicht ausdrücklich etwas anderes verlangen.
Ergänzend können vorhandene Aufnahmen von Überwachungskameras dabei helfen, einen Gegenstand im Haushalt oder den Ablauf rund um den Einbruch zu dokumentieren.
Eine einheitliche Nummerierung von Gegenständen und Nachweisen erleichtert die Bearbeitung erheblich.
So erstellen Sie eine Stehlgutliste Schritt für Schritt
Ein systematisches Vorgehen Raum für Raum reduziert das Risiko, kleinere Gegenstände zu übersehen oder mehrere unterschiedliche Verluste zu ungenau zusammenzufassen.
Wohnung oder Haus Raum für Raum kontrollieren
Beginnen Sie am vermuteten Einstiegspunkt und gehen Sie anschließend den möglichen Weg durch die Wohnung oder das Haus nach.
Kontrollieren Sie unter anderem:
- Schubladen
- Schränke
- Schreibtische
- Kleiderschränke
- Abstellräume
- typische Aufbewahrungsorte für Elektronik und Wertgegenstände
Notieren Sie fehlende Gegenstände, sobald sie Ihnen auffallen. Gehen Sie jedoch nicht sofort davon aus, dass jedes verschobene Objekt tatsächlich gestohlen wurde. Klären Sie gegebenenfalls mit anderen Haushaltsmitgliedern, ob der Gegenstand kürzlich benutzt oder an einen anderen Ort gelegt wurde.
Gerade kleinere Dinge werden leicht übersehen, darunter:
- Ladegeräte
- Speicherkarten
- Kopfhörer
- Schlüssel
- Reisepässe
- Schmuckkästchen
- Werkzeuge
- Zubehör
Tatort mit älteren Fotos und Unterlagen vergleichen
Ältere Fotos der Räume können zeigen, welche Gegenstände sich vor dem Einbruch dort befanden.
Hilfreich können sein:
- Urlaubs- und Familienfotos
- private Videos
- Fotos aus Immobilienanzeigen
- Renovierungsfotos
- Beiträge in sozialen Netzwerken
Im Hintergrund solcher Aufnahmen sind möglicherweise Elektronik, Bilder, Uhren oder andere Gegenstände zu erkennen.
Vergleichen Sie Ihre Erinnerungen zusätzlich mit Kontoauszügen, Online-Shops, E-Mail-Rechnungen, Garantieunterlagen und vorhandenen Inventarlisten.
Notieren Sie, woher eine bestimmte Information stammt. So lässt sich später leichter erklären, warum ein Kaufdatum geschätzt wurde oder wie Sie ein Modell ohne vorhandene Rechnung identifiziert haben.
Fotos und Aufnahmen von Überwachungskameras prüfen
Fotos aus der Zeit vor dem Einbruch können belegen, dass sich ein bestimmter Gegenstand in der Wohnung befand. Aufnahmen einer Überwachungskamera können zusätzlich zeigen, welche Räume betreten, welche sichtbaren Gegenstände angefasst und ob bestimmte Dinge tatsächlich mitgenommen wurden.
Ist in einem gemeinsam genutzten Wohnbereich bereits eine eufy Innenkamera S350 installiert, können vorhandene Aufnahmen bei dieser nachträglichen Prüfung helfen. Die Kombination aus 4K-Weitwinkelkamera, 2K-Telekamera, 360°-Schwenk- und Neigebereich sowie Objektverfolgung kann sowohl größere Bewegungsabläufe im Raum als auch nähere Details sichtbarer Aktivitäten festhalten.
In Verbindung mit der eufy HomeBase™ S380 (HomeBase™ 3) lassen sich Aufnahmen zentral lokal speichern und größere Mengen historischer Videos leichter verwalten und durchsuchen. Das kann dabei helfen, den Ablauf des Einbruchs bei der Erstellung der Stehlgutliste besser nachzuvollziehen.
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Sichern Sie relevante Originalaufnahmen, bevor sie automatisch überschrieben werden. Bearbeiten Sie nicht die einzige vorhandene Kopie und stellen Sie das Material der Polizei zur Verfügung, wenn dies angefordert wird.
Videoaufnahmen können den zeitlichen Ablauf unterstützen, ersetzen jedoch keine Rechnungen, Seriennummern, Wertgutachten oder andere Eigentums- und Wertnachweise.
Nachweise jedem Gegenstand eindeutig zuordnen
Vergeben Sie für jeden gestohlenen Gegenstand eine Nummer und verwenden Sie dieselbe Nummer für die dazugehörigen Nachweise.
Ein Eintrag könnte beispielsweise auf folgende Unterlagen verweisen:
- „Foto 04“
- „Rechnung 04“
- „Kontoauszug 04“
Bei digitalen Unterlagen helfen eindeutige Dateinamen. Eine Datei wie Gegenstand-07-Laptop-Rechnung.pdf ist leichter zuzuordnen als IMG_4821.pdf.
Fehlen noch einzelne Belege, sollten Sie die bereits verfügbare Stehlgutliste trotzdem einreichen und parallel weitersuchen. Informieren Sie Polizei und Versicherung darüber, dass weitere Unterlagen oder nachträglich festgestellte Gegenstände folgen können, anstatt die gesamte Meldung unnötig hinauszuzögern.
Wie sollten unterschiedliche Arten von Diebesgut aufgeführt werden?
Je nach Gegenstand unterscheiden sich die wichtigsten Identifikations- und Wertangaben. Verwenden Sie deshalb nicht für alle Kategorien dieselbe pauschale Beschreibung.

Elektronik
Bei Smartphones, Computern, Tablets, Fernsehern, Kameras und Spielekonsolen sollten Sie möglichst folgende Angaben machen:
- Hersteller und genaue Modellbezeichnung
- Farbe, Speicherkapazität und Bildschirmgröße
- Seriennummer, IMEI oder Produktnummer
- mitgestohlenes Zubehör
- Kaufdatum und Kaufpreis
- aktueller vergleichbarer Ersatz
Ändern Sie gegebenenfalls Passwörter und nutzen Sie offizielle Funktionen zur Gerätesperrung oder Ortung mit Bedacht.
Vorhandene Standortinformationen sollten Sie der Polizei mitteilen. Versuchen Sie nicht, ein geortetes Gerät selbst zurückzuholen.
Schmuck und Uhren
Führen Sie jedes Schmuckstück einzeln auf.
Mögliche Angaben sind:
- Material beziehungsweise Edelmetall
- Gewicht, sofern bekannt
- Art und Form der Steine
- Fassung
- Punze
- Gravur
- Hersteller
- Modell
- Seriennummer
Auch Fotos, auf denen das Schmuckstück getragen wird, können das Eigentum unterstützen, selbst wenn keine Rechnung mehr vorhanden ist.
Zusätzliche Informationen können aus Wertgutachten, Reparaturunterlagen, Beschreibungen eines Juweliers, Zertifikaten oder der Originalverpackung stammen.
Bei Hausratversicherungen gelten für Wertsachen häufig besondere Entschädigungsgrenzen oder Aufbewahrungsvorgaben. Prüfen Sie deshalb die konkreten Vertragsbedingungen und gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass der vollständige Wiederbeschaffungswert in jedem Fall versichert ist.
Bargeld und andere Wertsachen
Geben Sie den gestohlenen Bargeldbetrag so genau wie möglich an. Falls bekannt, können auch Währung und Stückelung ergänzt werden.
Erklären Sie gegebenenfalls, warum sich das Geld im Haus befand, und legen Sie mögliche Nachweise vor, etwa eine kürzlich erfolgte Abhebung, einen Verkaufsbeleg oder andere Unterlagen.
Hausratversicherungen begrenzen die Entschädigung für Bargeld und Wertsachen häufig, insbesondere wenn diese nicht in einem geeigneten Wertschutzschrank aufbewahrt wurden.
Führen Sie trotzdem den tatsächlichen Verlust vollständig und wahrheitsgemäß auf.
Gold, Münzen, Sammlungen und Anlagegegenstände sollten einzeln mit Angaben zu Gewicht, Qualität, Zertifikaten, besonderen Merkmalen und vorhandenen Wertnachweisen erfasst werden.
Dokumente, Schlüssel und Karten
Nehmen Sie auch gestohlene Dokumente und Zugangsmittel in die Liste auf, darunter:
- Personalausweise
- Reisepässe
- Aufenthaltstitel
- Fahrzeugpapiere
- Urkunden
- Schlüssel
- Bankkarten
- Kreditkarten
Lassen Sie Zahlungskarten unverzüglich über Ihre Bank oder – sofern passend – über den deutschen Sperr-Notruf 116 116 sperren.
Gestohlene Ausweis- und Fahrzeugdokumente sollten den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Beschreiben Sie Schlüssel nach ihrer Funktion, ohne in Kopien für andere Stellen unnötige Sicherheitsdetails offenzulegen.
Wurden Hausschlüssel zusammen mit Informationen zur Wohnadresse gestohlen, sollten Sie zeitnah mit der Versicherung klären, ob ein Austausch der Schließzylinder beziehungsweise Schlösser erforderlich ist.
Wer sollte die Stehlgutliste erhalten?
Polizei und Versicherung benötigen die Liste aus unterschiedlichen Gründen. Die Übermittlung an eine Stelle ersetzt deshalb nicht automatisch die Meldung an die andere.
Stehlgutliste bei der Polizei einreichen
Übermitteln Sie der Polizei die möglichst vollständige Version einschließlich Seriennummern, Fotos und besonderer Erkennungsmerkmale.
Diese Angaben können bei Fahndungen oder beim Abgleich mit aufgefundenem Diebesgut helfen.
Geben Sie bei späteren Ergänzungen immer das polizeiliche Aktenzeichen beziehungsweise die Vorgangsnummer an.
Stellen Sie nachträglich weitere fehlende Gegenstände fest, schicken Sie eine aktualisierte Version und kennzeichnen Sie eindeutig, was ergänzt oder korrigiert wurde.
Stehlgutliste an die Hausratversicherung senden
Melden Sie den Einbruch möglichst zeitnah Ihrer Hausratversicherung und beachten Sie deren Vorgaben zur Einreichung der Stehlgutliste.
Die Verbraucherzentrale zum Thema Wohnungseinbruch und Hausratversicherung empfiehlt, die Stehlgutliste sowohl der Polizei als auch der Versicherung möglichst schnell zukommen zu lassen.
Übermitteln Sie unter anderem:
- polizeiliches Aktenzeichen
- genaue Gegenstandsbeschreibungen
- Wiederbeschaffungswerte
- bereits vorhandene Nachweise
Beschädigte Schlösser, Türen, Möbel oder andere möglicherweise relevante Gegenstände sollten nicht entsorgt oder repariert werden, bevor die Versicherung geklärt hat, ob eine Besichtigung oder weitere Dokumentation erforderlich ist.
Eigene Kopie und sämtliche Nachweise aufbewahren
Bewahren Sie die eingereichte Stehlgutliste, alle Anlagen, den Schriftverkehr und Nachweise über die Übermittlung auf.
Dokumentieren Sie möglichst einfach:
- welche Version versendet wurde,
- wann sie versendet wurde,
- an wen sie ging.
Trennen Sie Unterlagen zur Schadenbearbeitung von den ursprünglichen Beweisen.
Unbearbeitete Fotos, Videos und Rechnungen sollten verfügbar bleiben, falls Polizei oder Versicherung später eine bessere oder vollständige Kopie anfordern. Bei Kameraaufnahmen ist außerdem zu berücksichtigen, wie lange Überwachungskameras Aufnahmen speichern, damit relevantes Material nicht automatisch überschrieben wird.
Was tun, wenn keine Rechnungen für gestohlene Gegenstände vorhanden sind?
Fehlende Rechnungen bedeuten nicht automatisch, dass sich Eigentum oder Wert eines Gegenstands nicht mehr nachweisen lassen.
Versuchen Sie, mehrere voneinander unabhängige Nachweise miteinander zu kombinieren, anstatt sich ausschließlich auf eine unbelegte Schätzung zu stützen.
Bank- oder Kreditkartenabrechnungen nutzen
Ein Konto- oder Kreditkartenauszug kann Händler, Kaufdatum und gezahlten Betrag zeigen.
Markieren Sie die relevante Buchung und schwärzen Sie gegebenenfalls andere Kontoinformationen, die für den Schadenfall nicht erforderlich sind.
Eine Zahlung an ein Kaufhaus sagt möglicherweise noch nicht, welches konkrete Produkt gekauft wurde. Kombinieren Sie den Auszug deshalb möglichst mit Fotos, E-Mails, Garantieunterlagen oder der Bestellhistorie des Händlers.
Online-Bestellungen und Garantieunterlagen durchsuchen
Suchen Sie in:
- E-Mail-Konten
- Kundenkonten von Online-Händlern
- Zahlungsdiensten
- Lieferbenachrichtigungen
- Herstellerregistrierungen
- Reparaturhistorien
Viele Online-Shops speichern Bestelldaten über längere Zeit.
Auch die Originalverpackung kann Modell- und Seriennummer enthalten, selbst wenn der Gegenstand selbst nicht mehr vorhanden ist.
Fotos als Eigentumsnachweis verwenden
Fotos können zeigen, dass sich ein Gegenstand in Ihrem Haushalt befand oder regelmäßig von Ihnen getragen wurde.
Auch vorhandene Aufnahmen einer Überwachungskamera innen können ergänzend zeigen, dass sich bestimmte Gegenstände vor dem Einbruch im Wohnbereich befanden.
Besonders hilfreich sind Aufnahmen, auf denen individuelle Merkmale sichtbar sind und der Gegenstand eindeutig einem persönlichen Umfeld zugeordnet werden kann.
Ein Foto allein weist den ursprünglichen Kaufpreis nicht zwingend nach. Zusammen mit einem aktuellen Vergleichsangebot, Kontoauszug oder Wertgutachten kann es den Eigentumsnachweis jedoch deutlich unterstützen.
Identifikationsmerkmale aus anderen Unterlagen rekonstruieren
Auch folgende Quellen können Modell- oder Serieninformationen enthalten:
- Bedienungsanleitungen
- Reparaturrechnungen
- Versicherungsunterlagen
- App-Konten
- Cloud-Backups
- alte Verkaufsanzeigen
Dokumentieren Sie, aus welcher Quelle die jeweilige Angabe stammt, und kennzeichnen Sie Schätzungen offen.
Nachvollziehbare und konsistente Angaben sind hilfreicher als scheinbar exakte Daten, die sich nicht belegen lassen.
Fazit
Eine gut erstellte Stehlgutliste beschreibt jeden fehlenden Gegenstand möglichst genau, belegt Eigentum und Wert und erleichtert sowohl der Polizei als auch der Hausratversicherung die Bearbeitung.
Gehen Sie die Wohnung oder das Haus Raum für Raum durch, führen Sie Elektronik und Wertsachen einzeln auf und ergänzen Sie Rechnungen, Fotos, Kontoauszüge oder andere Nachweise, wo immer dies möglich ist.
Reichen Sie die bereits vorhandene Liste möglichst zeitnah ein, bewahren Sie eine eigene Kopie auf und melden Sie später entdeckte Gegenstände mit einer eindeutig gekennzeichneten Aktualisierung nach.
FAQ
Wie schnell sollte ich nach einem Einbruch eine Stehlgutliste einreichen?
Reichen Sie die Liste möglichst bald ein, nachdem die Polizei den Tatort freigegeben hat und Sie den Schaden überprüfen können.
Warten Sie nicht mehrere Wochen, nur weil noch einzelne Rechnungen fehlen. Senden Sie zunächst die verfügbaren Angaben und weisen Sie darauf hin, dass weitere Nachweise folgen können.
Kann ich später noch Gegenstände zur Stehlgutliste hinzufügen?
In der Regel ja.
Kontaktieren Sie sowohl Polizei als auch Versicherung, nennen Sie die jeweilige Vorgangs- beziehungsweise Schadennummer und kennzeichnen Sie neue oder korrigierte Einträge eindeutig.
Ersetzen Sie die frühere Version nicht kommentarlos.
Was tun, wenn ich den genauen Kaufpreis nicht mehr kenne?
Kennzeichnen Sie den Betrag als Schätzung und erklären Sie, wie Sie ihn ermittelt haben.
Kontoauszüge, vergleichbare aktuelle Produkte, alte Angebote, Bestellhistorien und professionelle Wertgutachten können die Schätzung unterstützen.
Können Fotos als Eigentumsnachweis dienen?
Ja. Fotos können besonders bei Schmuck, Uhren, Kunst, Möbeln und Geschenken ohne Rechnung helfen, das Eigentum nachvollziehbar zu machen.
Aussagekräftiger werden sie in Kombination mit Kontoauszügen, Wertgutachten, Reparaturunterlagen, Zertifikaten oder eindeutig identifizierbaren Produktmerkmalen.
Sollten beschädigte Gegenstände ebenfalls aufgeführt werden?
Ja, allerdings getrennt von den gestohlenen Gegenständen.
Fotografieren und dokumentieren Sie die Schäden und bewahren Sie betroffene Gegenstände auf, bis Polizei und Versicherung bestätigt haben, dass sie repariert, ersetzt oder entsorgt werden dürfen.


