Diebstahlversicherung: Was wird übernommen und welche Nachweise sind wichtig?

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Ein Diebstahl bedeutet nicht automatisch, dass die Versicherung für jeden verschwundenen Gegenstand aufkommt. Bei einer typischen Hausratversicherung hängt der Versicherungsschutz davon ab, auf welche Weise das Eigentum entwendet wurde, wo der Diebstahl stattgefunden hat und welche Leistungen im jeweiligen Vertrag enthalten sind.

Nach einem Einbruch sollten Sie schnell handeln: Informieren Sie die Polizei und Ihre Versicherung, verändern Sie den Tatort möglichst nicht und sammeln Sie Nachweise darüber, welche Gegenstände gestohlen wurden und welchen Wert sie hatten. Kaufbelege und Fotos sind dabei besonders hilfreich. Aufnahmen von Überwachungskameras können zusätzlich dokumentieren, wie sich der Vorfall abgespielt hat.

Was deckt eine Diebstahlversicherung ab?

Eine Hausratversicherung schützt Gegenstände im Haushalt gegen bestimmte versicherte Gefahren. Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen Einbruchdiebstahl, Raub und einfachem Diebstahl.

Welche Diebstähle sind über die Hausratversicherung versichert?

Eine klassische Hausratversicherung deckt in der Regel Einbruchdiebstahl ab, nicht jedoch jede Form von Diebstahl. Ein typischer versicherter Einbruch liegt beispielsweise vor, wenn jemand eine gesicherte Barriere überwindet – etwa eine Tür oder ein Fenster aufbricht, mit Werkzeugen in die Wohnung eindringt oder sich mit einem Schlüssel Zugang verschafft, der zuvor durch Raub erlangt wurde.

Ein einfacher Diebstahl ist davon zu unterscheiden. Wird ein unbeaufsichtigter Gegenstand entwendet, ohne dass in einen gesicherten Bereich eingebrochen oder Gewalt angewendet wurde, besteht über eine gewöhnliche Hausratversicherung in der Regel nicht derselbe Versicherungsschutz. Auch die Verbraucherzentrale unterscheidet ausdrücklich zwischen versichertem Einbruchdiebstahl beziehungsweise Raub und einfachem Diebstahl.

Dieser Unterschied kann im Alltag entscheidend sein. Wird ein Laptop gestohlen, nachdem jemand die Wohnungstür gewaltsam geöffnet hat, ist dies versicherungsrechtlich eine andere Situation als ein Smartphone, das aus einer unbeaufsichtigten Tasche verschwindet.

Welche Schäden können versichert sein?

Kommt es zu einem versicherten Einbruchdiebstahl, kann sich der Versicherungsschutz auf Hausrat wie Möbel, Kleidung, Elektronik und andere im Vertrag versicherte persönliche Gegenstände erstrecken.

Die Entschädigung orientiert sich grundsätzlich an dem Betrag, der erforderlich ist, um einen Gegenstand gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dabei gelten die vereinbarten Versicherungssummen sowie mögliche besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Auch bestimmte Schäden infolge eines Einbruchs, etwa beschädigter Hausrat und gegebenenfalls versicherte Reparaturkosten, können abgedeckt sein.

Stellen Sie sich beispielsweise einen Einbruch vor, bei dem ein Fernseher und ein Laptop gestohlen werden und gleichzeitig ein Schrank bei der Suche nach Wertgegenständen beschädigt wird. Für die Schadenmeldung reicht es nicht aus, nur aufzulisten, was fehlt. Die Versicherung benötigt außerdem ausreichend Informationen, um den Wert der einzelnen Gegenstände und mögliche versicherte Schäden aus dem Einbruch beurteilen zu können.

Für Schmuck, Bargeld, Sammlungen und andere hochwertige Gegenstände können gesonderte Entschädigungsgrenzen gelten. Prüfen Sie deshalb die konkreten Vertragsbedingungen, anstatt davon auszugehen, dass automatisch der vollständige Wert ersetzt wird.

Wann kann ein Diebstahl nicht versichert sein?

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, davon auszugehen, dass „gestohlen“ automatisch auch „versichert“ bedeutet.

Eine Standardpolice deckt einen einfachen Diebstahl unter Umständen nicht ab, wenn die Voraussetzungen für Einbruchdiebstahl oder Raub nicht erfüllt sind. Problematisch kann der Versicherungsschutz außerdem werden, wenn eine Person lediglich durch eine offen stehende Tür oder ein offenes Fenster in die Wohnung gelangt und keine gesicherte Barriere überwinden musste. Die Verbraucherzentrale weist beispielsweise darauf hin, dass eine offen stehende Terrassentür dazu führen kann, dass der Vorfall nicht als klassischer Einbruchdiebstahl eingeordnet wird.

Zusätzliche Versicherungsbausteine können den Schutz erweitern. Fahrraddiebstahl, bestimmte Diebstähle außerhalb der Wohnung oder andere Risiken sind teilweise nur dann versichert, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden.

Am sichersten ist es deshalb, im eigenen Vertrag insbesondere die Definitionen von Einbruchdiebstahl, Raub und Außenversicherung sowie Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen zu prüfen.

eufyCam S4 an der Hauswand installiert, 360°-Überwachung

Was sollten Sie nach einem Diebstahl tun?

Die ersten Stunden nach der Entdeckung eines Einbruchs können sowohl für die polizeilichen Ermittlungen als auch für die spätere Schadenregulierung wichtig sein. Konzentrieren Sie sich zunächst auf Sicherheit, Meldung und Beweissicherung, anstatt den betroffenen Bereich sofort wieder aufzuräumen.

Polizei verständigen und Diebstahl melden

Wenn Sie Anzeichen für einen Einbruch feststellen, verständigen Sie die Polizei und melden Sie den Vorfall. Auch ein versuchter Einbruch, bei dem letztlich nichts gestohlen wurde, sollte angezeigt werden.

Welche weiteren Schritte nach einem Einbruch wichtig sind und wie sich Tatort, Schäden und mögliche Beweise sichern lassen, hängt von der konkreten Situation ab.

Informieren Sie außerdem Ihre Versicherung ohne unnötige Verzögerung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, einen Einbruch zeitnah sowohl der Polizei als auch dem Versicherer zu melden, da die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten Auswirkungen auf die Schadenregulierung haben kann.

Fehlen Bankkarten, Smartphones, Ausweisdokumente oder Schlüssel, sollten Sie außerdem so schnell wie möglich die notwendigen Sperr- und Sicherungsmaßnahmen veranlassen.

Gestohlene Gegenstände und Schäden dokumentieren

Sobald die Polizei es erlaubt, sollten Sie gestohlene und beschädigte Gegenstände möglichst detailliert dokumentieren.

Notieren Sie für jeden Gegenstand so viele identifizierende Informationen wie möglich:

  • Marke und Modell
  • Serien- oder Gerätenummer
  • Ungefähres Kaufdatum
  • Wiederbeschaffungswert
  • Besondere Merkmale
  • Kaufbelege oder andere Erwerbsnachweise
  • Vorhandene Fotos

Diese Stehlgutliste ist besonders wichtig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sie möglichst schnell zu erstellen und sowohl der Polizei als auch der Versicherung zur Verfügung zu stellen.

Verlassen Sie sich insbesondere bei hochwertigen Gegenständen nicht ausschließlich auf Ihr Gedächtnis. Ältere Fotos aus der Wohnung, Bestellverläufe von Online-Shops, Garantieunterlagen, Kontoauszüge und registrierte Geräte können dabei helfen, die erforderlichen Informationen nach einem Verlust zu rekonstruieren.

Tatort und mögliche Beweise unverändert lassen

Der Anblick eines durchsuchten oder verwüsteten Raumes führt verständlicherweise schnell zu dem Wunsch, sofort aufzuräumen. Warten Sie damit jedoch, bis die Polizei die Spurensicherung abgeschlossen hat.

Räumen Sie Schubladen nicht wieder ein, reinigen Sie beschädigte Flächen nicht, wischen Sie keine Türgriffe ab und bewegen Sie Gegenstände nur, wenn es unbedingt erforderlich ist. Polizeiliche Präventionsempfehlungen raten ausdrücklich dazu, den Tatort möglichst so zu belassen, wie er vorgefunden wurde, und so wenig wie möglich anzufassen, bis Spuren gesichert werden konnten.

Wenn eine beschädigte Tür oder ein zerbrochenes Fenster ein unmittelbares Sicherheitsproblem verursacht, sollten Sie mit Polizei oder Versicherung klären, wie Sie vorgehen können, bevor dauerhafte Reparaturen vorgenommen werden. Provisorische Sicherungsmaßnahmen können notwendig sein. Fotografieren Sie die Schäden jedoch nach Möglichkeit, bevor etwas verändert wird.

Welche Nachweise benötigen Sie für einen Versicherungsfall nach Diebstahl?

Eine Schadenmeldung lässt sich leichter prüfen, wenn drei Punkte nachvollziehbar belegt werden können: Es ist ein versichertes Ereignis eingetreten, bestimmte Gegenstände wurden gestohlen oder beschädigt und die geltend gemachten Gegenstände hatten den angegebenen Wert.

Ein einzelnes Dokument muss dabei nicht zwangsläufig alles beweisen. Polizeiliche Unterlagen, Eigentumsnachweise, Fotos und weitere Informationen ergänzen sich gegenseitig.

Sind am Grundstück Überwachungskameras installiert, können relevante Aufnahmen diese Unterlagen zusätzlich ergänzen, indem sie den zeitlichen Ablauf oder Aktivitäten rund um den Tatort dokumentieren.

eufyCam S4 an der Hauswand installiert, 360°-Überwachung

Polizeiliche Anzeige und Vorgangsnummer

Eine polizeiliche Anzeige dokumentiert offiziell, dass der Vorfall gemeldet wurde, und liefert den Ermittlungsbehörden die notwendigen Angaben zum mutmaßlichen Delikt.

Bewahren Sie die Akten-, Vorgangs- oder Referenznummer auf, die Sie von der Polizei erhalten, und teilen Sie relevante Informationen Ihrer Versicherung mit, wenn diese danach fragt.

Die polizeiliche Anzeige allein belegt jedoch nicht automatisch den Wert jedes gestohlenen Gegenstands. Deshalb bleiben die Stehlgutliste und Eigentumsnachweise zusätzlich wichtig.

Beschreiben Sie gegenüber Polizei und Versicherung nur das, was Sie tatsächlich wissen. Unterscheiden Sie beispielsweise zwischen der Feststellung „Als ich zurückkam, war das hintere Fenster eingeschlagen“ und einer Vermutung darüber, auf welchem genauen Weg der Täter in das Gebäude gelangt ist.

Kaufbelege, Fotos und Eigentumsnachweise

Kaufbelege gehören zu den eindeutigsten Möglichkeiten, Eigentum und konkrete Produktinformationen nachzuweisen. Fehlt eine Rechnung, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass überhaupt keine geeigneten Nachweise vorhanden sind.

Hilfreich können unter anderem sein:

  • Kaufrechnungen
  • Online-Bestellbestätigungen
  • Konto- oder Kreditkartenabrechnungen
  • Garantieunterlagen
  • Seriennummern
  • Produktfotos
  • Fotos, auf denen der Gegenstand in der eigenen Wohnung zu sehen ist
  • App- oder Kontoregistrierungen elektronischer Geräte

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Fotos wertvoller Gegenstände und zugehörige Rechnungen bereits vorsorglich aufzubewahren, da solche Unterlagen eine spätere Schadenmeldung gegenüber der Versicherung erleichtern können.

Besonders hilfreich ist dies bei Schmuck, Elektronik, Fahrrädern, Uhren und anderen Gegenständen, deren genaues Modell, Zustand oder Wert nach dem Diebstahl sonst nur schwer nachvollzogen werden kann.

Aufnahmen von Überwachungskameras als zusätzliche Beweise

Aufnahmen einer Überwachungskamera können etwas dokumentieren, das Kaufbelege und Eigentumsnachweise nicht zeigen können: was rund um das Grundstück zum Zeitpunkt des Vorfalls tatsächlich passiert ist.

Eine Kamera kann beispielsweise erfassen, wann sich eine Person einem Eingang nähert, wie lange sie sich dort aufhält, aus welcher Richtung sie kommt oder welche Aktivitäten rund um Garage oder Garten stattfinden. Solche Informationen können Bewohnern helfen, den zeitlichen Ablauf des Vorfalls zu rekonstruieren, und unter Umständen zusätzliches Material für Polizei oder Versicherung liefern.

Die eufyCam S4 kombiniert beispielsweise eine fest ausgerichtete 4K-Weitwinkelkamera mit einem Sichtfeld von 130° und einer darunter angeordneten, um 360° schwenkbaren PTZ-Kamera, die erkannte Aktivitäten automatisch verfolgen kann. An Hauseingang, Einfahrt, Garage oder im Garten kann die fest ausgerichtete Kamera den größeren Zufahrts- beziehungsweise Zugangsbereich im Blick behalten, während die PTZ-Kamera Bewegungen auch über den ursprünglichen Bildausschnitt hinaus verfolgen kann.

Das kann besonders hilfreich sein, wenn sich ein Vorfall nicht auf einen einzigen Punkt beschränkt. Eine Person kann beispielsweise durch ein Tor kommen, sich anschließend in Richtung Garage bewegen und das Grundstück später in eine andere Richtung verlassen. Die Kombination aus breiter Übersicht und Bewegungsverfolgung kann einen solchen Ablauf umfassender dokumentieren als eine Kamera, die lediglich einen schmalen Bereich erfasst.

Videoaufnahmen sind jedoch lediglich ein zusätzlicher Nachweis. Sie ersetzen weder die polizeiliche Anzeige noch die Stehlgutliste oder den Nachweis darüber, dass die gestohlenen Gegenstände tatsächlich Ihnen gehörten. Sichern Sie relevante Aufnahmen nach einem Vorfall rechtzeitig, da je nach Speicherverfahren und Einstellungen unterschiedlich ist, wie lange Überwachungskameras Aufnahmen speichern, und stellen Sie das relevante Material Polizei oder Versicherung zur Verfügung, wenn es angefordert wird.

Fazit

Ob nach einem Diebstahl Versicherungsschutz besteht, hängt von den konkreten Umständen und den Bedingungen Ihrer Hausratversicherung ab. Einbruchdiebstahl und Raub gehören üblicherweise zu den versicherten Gefahren, während einfacher Diebstahl häufig nur mit zusätzlichem Versicherungsschutz abgedeckt ist.

Melden Sie den Vorfall zeitnah, verändern Sie den Tatort möglichst nicht, erstellen Sie eine detaillierte Stehlgutliste und sammeln Sie Nachweise zum Eigentum. Aufnahmen einer Überwachungskamera können die Dokumentation des Geschehens ergänzen, sollten jedoch die für die Schadenmeldung erforderlichen formalen Nachweise unterstützen und nicht ersetzen.

FAQ

Deckt die Hausratversicherung Diebstahl außerhalb der Wohnung ab?

Teilweise, allerdings ist nicht jeder Diebstahl außerhalb der eigenen Wohnung versichert.

Standardmodelle der Hausratversicherung können über die sogenannte Außenversicherung Hausrat schützen, der sich vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet. Dabei gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Entscheidend bleibt außerdem die Art des versicherten Ereignisses. Wird beispielsweise eine Kamera bei einem Einbruch aus einem abgeschlossenen Hotelzimmer gestohlen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Versicherungsschutz bestehen. Gewöhnlicher Taschendiebstahl erfüllt dagegen in der Regel nicht automatisch die Voraussetzungen eines versicherten Einbruchdiebstahls.

Prüfen Sie deshalb die konkreten Bedingungen und Entschädigungsgrenzen Ihrer Außenversicherung sowie mögliche zusätzliche Diebstahlbausteine.

Zahlt die Versicherung bei einem Diebstahl ohne Einbruchspuren?

Nicht unbedingt. Sichtbare Beschädigungen sind nicht die einzige Möglichkeit, durch die ein Einbruchdiebstahl vorliegen kann. Versicherungsbedingungen können beispielsweise auch bestimmte Formen des unbefugten Eindringens mit Schlüsseln oder Werkzeugen erfassen.

Ein einfacher Diebstahl ist über eine übliche Hausratversicherung jedoch in der Regel nicht versichert. Auch wenn eine Person lediglich durch eine offen gelassene Tür oder ein geöffnetes Fenster eindringt, kann dies den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Entscheidend sind die konkreten Umstände und die Formulierungen im jeweiligen Versicherungsvertrag.

Wie schnell sollte man einen Diebstahl melden?

Einen Einbruch sollten Sie der Polizei und Ihrer Versicherung ohne unnötige Verzögerung melden. Auch die Liste gestohlener und beschädigter Gegenstände sollte möglichst schnell erstellt werden.

Deutsche Verbraucherinformationen weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine zeitnahe Meldung sowie die schnelle Übermittlung der Stehlgutliste zu den wichtigen Pflichten nach einem Einbruch gehören.

Was passiert, wenn man das Eigentum an gestohlenen Gegenständen nicht nachweisen kann?

Ein fehlender Kaufbeleg bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Nachweis möglich ist. Sie müssen den geltend gemachten Verlust jedoch weiterhin nachvollziehbar belegen können.

Suchen Sie nach Fotos, Konto- oder Kreditkartenbuchungen, Online-Bestellungen, Seriennummern, Garantieunterlagen, Registrierungsdaten oder anderen Dokumenten, die eine Verbindung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Gegenstand herstellen. Bei wertvollen Gegenständen erleichtert es die spätere Schadenabwicklung erheblich, wenn Fotos und Kaufbelege bereits vor einem möglichen Schadenfall aufbewahrt werden.

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